Die deutschen Landeskrankenhausgesellschaften sind jeweils ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland gemäß § 108a SGB V. Als privatrechtlicher Verein ist eine Landeskrankenhausgesellschaft der Interessenverband der Krankenhausträger auf Landesebene, d. h. auf Ebene der Bundesländer. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft ist für die unterschiedlichen Krankenhausträger freiwillig bzw. bei manchen Landeskrankenhausgesellschaften wie der KGNW in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Pflichtmitgliedschaft.
Alle 16 deutschen Landeskrankenhausgesellschaften sind Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Aufgaben
Allgemein
Zu den Aufgaben der Landeskrankenhausgesellschaften gehören insbesondere:
- Die Information, Beratung und Unterstützung der Mitgliedskrankenhäuser in allen das Gesundheitswesen betreffenden Fragen.
- Die Vertretung der Interessen ihrer Mitgliedskrankenhäuser gegenüber den anderen Beteiligten im Gesundheitswesen.
- Die gesetzlich verankerten Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung.
Die gesetzlich verankerten Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung
Unter die gesetzlich verankerten Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung fällt beispielsweise:
- Die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft schließt jeweils mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes mit den Landesverbänden der Krankenkassen eigenverantwortlich Verträge über die Krankenhausbehandlung nach § 112 SGB V und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 113 SGB V ab.
- Die Landeskrankenhausgesellschaften schließen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge zum Belegarztwesen in den Krankenhäusern und zum Notdienst nach § 115 SGB V ab. Seit dem Jahr 2005 handeln sie gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden im jeweiligen Bundesland auch den Landesbasisfallwert aus.
16 Landeskrankenhausgesellschaften
Siehe auch
- Krankenhausfinanzierung
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Krankenhausplanung
- Versorgungsstufe
Weblinks
- Zahlen, Daten, Fakten rund um die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen seitens der KGNW
Einzelnachweise



